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Verwaltungsstation in einem anderen Bundesland
MrJudgeBW
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Beiträge: 203
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#3
31.10.2023, 12:07
Nach meiner Erfahrung kann ich nur berichten, dass das Landesrecht im 2. Examen schon eine gewisse Bedeutung hat. Gerade im öffentlichen Baurecht oder im Polizei- und Sicherheitsrecht sind die Unterschiede z.T. nicht ganz unerheblich. Dass das Landesrecht im 2. Examen - auch aus dem Blickwinkel als Korrektor - kaum Bedeutung hat, würde ich jetzt so nicht unterschreiben.

Da Du ja im 2. Examen in dem Bundesland schreibst, in dem Du Dein Referendariat begonnen hast, dürfte es nicht allzu dramatisch sein, die Ausbildung für kurze Zeit in einem anderen Bundesland zu absolvieren. Je nach Fachgebiet müssen die Unterschiede nicht so gewaltig sein, ggf. kann man dann je nach Fall sich etwas tiefer in das "neue" Landesrecht einarbeiten. Nach meiner persönlichen Meinung hilft die Praxisausbildung in den Stationen für das 2. Examen ohnehin nur bedingt, denn viele "Schleifen", die man im Examen drehen muss, um sein Wissen klausurtaktisch zu demonstrieren, werden in der Praxis nicht gemacht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.10.2023, 12:08 von MrJudgeBW.)
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Verwaltungsstation in einem anderen Bundesland - von Rich - 26.10.2023, 20:42
RE: Verwaltungsstation in einem anderen Bundesland - von Egal - 30.10.2023, 20:44
RE: Verwaltungsstation in einem anderen Bundesland - von MrJudgeBW - 31.10.2023, 12:07


 

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