30.10.2023, 20:24
Vermutlich wird sich das Finanzamt nicht darüber freuen, wenn jeder Unternehmer meint, seine Steuerpflicht selbst beurteilen zu können und demnach seine Tätigkeit gar nicht erst angibt. Das Finanzamt möchte nämlich selbst überprüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Interessant auch, dass du deinem Steuerberater nicht glauben willst. Du wärst mir der liebste Mandant, den ich direkt nach Hause schicken kann, weil er sich besser vertreten kann als ich ;-)
Interessant auch, dass du deinem Steuerberater nicht glauben willst. Du wärst mir der liebste Mandant, den ich direkt nach Hause schicken kann, weil er sich besser vertreten kann als ich ;-)
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Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von GoldenRetriever - 27.10.2023, 08:40
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Kreuzberger - 27.10.2023, 15:45
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Homer S. - 28.10.2023, 07:47
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Egal - 31.10.2023, 23:16
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von SchwabenjuristLD - 28.10.2023, 15:55
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Homer S. - 28.10.2023, 16:26
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Egal - 30.10.2023, 20:24
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von SchwabenjuristLD - 31.10.2023, 20:17
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Egal - 31.10.2023, 23:04
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Drin - 31.10.2023, 23:06