30.10.2023, 14:46
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage bezüglich des Ablaufs am ersten Tag des Referendariats, genauer gesagt am OLG Oldenburg. Ich würde mit dem Referendariat zum 1. März 2024 beginnen wollen, möchte aber auch im Februar 2024 noch meinen Verbesserungsversuch wahrnehmen. Leider fällt die letzte Klausur des Verbesserungsversuchs auf den 1. März. Das würde bedeuten, dass ich den ersten Tag und damit eventuelle Einführungsveranstaltungen/AGs an dem Tag verpassen würde, sofern diese auch am 1. März während der Klausurbearbeitung stattfinden. Ähnliche Probleme wären die mit dem Dienstantritt zusammenhängenden Erklärungen, die man abgeben müsste, bzw. das Entgegennehmen der Urkunde für den Dienstantritt. (Sofern das an den niedersächsischen OLGs so gehandhabt wird bzw. dies so vorkommt.)
Ich habe herausgefunden, dass ein solches Vorhaben möglich ist, bin aber unsicher darüber, wie sich das praktisch auswirken könnte.
Was würde am ersten Tag passieren und was würde man in dem Fall verpassen? Vielleicht gibt es ja jemanden von euch, der bereits eine ähnliche Konstellation durchlaufen ist oder davon gehört hat. Vielleicht auch jemand, der aus anderen Gründen bspw. wegen einer Krankheit den ersten Tag nicht wahrnehmen konnte.
Hinzu kommt, dass der 1. März im nächsten Jahr auf einen Freitag fällt. Auch der Durchlauf zum 1. September 2023 fiel auf einen Freitag. Vielleicht gibt es hier jemanden, der in einem solchen Durchlauf war und genauer sagen kann, wie es veranstaltungstechnisch an dem Tag abgelaufen ist und ob der Freitag als erster Tag/Dienstantritt auch genutzt wurde.
Für eure Antworten, bedanke ich mich im Voraus.
Ich habe eine Frage bezüglich des Ablaufs am ersten Tag des Referendariats, genauer gesagt am OLG Oldenburg. Ich würde mit dem Referendariat zum 1. März 2024 beginnen wollen, möchte aber auch im Februar 2024 noch meinen Verbesserungsversuch wahrnehmen. Leider fällt die letzte Klausur des Verbesserungsversuchs auf den 1. März. Das würde bedeuten, dass ich den ersten Tag und damit eventuelle Einführungsveranstaltungen/AGs an dem Tag verpassen würde, sofern diese auch am 1. März während der Klausurbearbeitung stattfinden. Ähnliche Probleme wären die mit dem Dienstantritt zusammenhängenden Erklärungen, die man abgeben müsste, bzw. das Entgegennehmen der Urkunde für den Dienstantritt. (Sofern das an den niedersächsischen OLGs so gehandhabt wird bzw. dies so vorkommt.)
Ich habe herausgefunden, dass ein solches Vorhaben möglich ist, bin aber unsicher darüber, wie sich das praktisch auswirken könnte.
Was würde am ersten Tag passieren und was würde man in dem Fall verpassen? Vielleicht gibt es ja jemanden von euch, der bereits eine ähnliche Konstellation durchlaufen ist oder davon gehört hat. Vielleicht auch jemand, der aus anderen Gründen bspw. wegen einer Krankheit den ersten Tag nicht wahrnehmen konnte.
Hinzu kommt, dass der 1. März im nächsten Jahr auf einen Freitag fällt. Auch der Durchlauf zum 1. September 2023 fiel auf einen Freitag. Vielleicht gibt es hier jemanden, der in einem solchen Durchlauf war und genauer sagen kann, wie es veranstaltungstechnisch an dem Tag abgelaufen ist und ob der Freitag als erster Tag/Dienstantritt auch genutzt wurde.
Für eure Antworten, bedanke ich mich im Voraus.
Nachrichten in diesem Thema
Einstellungstermin würde auf die letzte Klausur des Verbesserungsversuch fallen - von wbsta - 30.10.2023, 14:46
RE: Einstellungstermin würde auf die letzte Klausur des Verbesserungsversuch fallen - von Egal_ - 31.10.2023, 11:04
RE: Einstellungstermin würde auf die letzte Klausur des Verbesserungsversuch fallen - von Freidenkender - 31.10.2023, 15:51
RE: Einstellungstermin würde auf die letzte Klausur des Verbesserungsversuch fallen - von gastling - 01.11.2023, 14:54


