29.10.2023, 16:22
Das kann man so pauschal nicht sagen. In zivilrechtlichen Klägerklausuren ist es aber nahezu zwingend, zuerst die materielle Rechtslage zu prüfen, weil du vorher ja gar nicht weißt, in welche Höhe der Anspruch schlüssig bzw. mit positiver beweisprognose vorgetragen werden kann; davon hängt ja aber wieder die gerichtliche Zuständigkeit ab.
In Beklagtenklausuren (mit erhobener Klage gg den Mandanten) kann man zunächst die Zulässigkeit der erhobenen Klage prüfen; zwingend ist das freilich nicht.
Für die öff-rechtliche Anwaltsklausur gibt es mE keine zwingenden Regeln; die Vorschläge des LJPA beginnen ganz regelmäßig mit der Zulässigkeit; im Examen akzeptiere ich aber auch, wenn die materielle Rechtslage vorab geprüft wird (was wohl der Anwaltssicht näherkommen dürfte). Hier gibt es nach meiner Erfahrung manchmal Probleme bei den Verf., wenn zB die VA-Qualität unklar ist. Da ist die Begründetheit teilweise schwammig, weil zuvor nicht die Statthaftigkeit geklärt worden ist.
In Beklagtenklausuren (mit erhobener Klage gg den Mandanten) kann man zunächst die Zulässigkeit der erhobenen Klage prüfen; zwingend ist das freilich nicht.
Für die öff-rechtliche Anwaltsklausur gibt es mE keine zwingenden Regeln; die Vorschläge des LJPA beginnen ganz regelmäßig mit der Zulässigkeit; im Examen akzeptiere ich aber auch, wenn die materielle Rechtslage vorab geprüft wird (was wohl der Anwaltssicht näherkommen dürfte). Hier gibt es nach meiner Erfahrung manchmal Probleme bei den Verf., wenn zB die VA-Qualität unklar ist. Da ist die Begründetheit teilweise schwammig, weil zuvor nicht die Statthaftigkeit geklärt worden ist.
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Anwaltsklausur Aufbau - von NRWHAI - 29.10.2023, 15:46
RE: Anwaltsklausur Aufbau - von JungemitTaubenei - 29.10.2023, 16:22
RE: Anwaltsklausur Aufbau - von Cenaira - 29.10.2023, 17:36


