28.10.2023, 07:40
Richtig, müssen tut die Behörde gar nichts, der Unterschied zeigt sich nur, wenn Widerspruch eingelegt oder geklagt wird.
In den Ländern scheint das unterschiedlich geregelt zu sein - in Bayern z.B. Art. 25 Versammlungsgesetz. In anderen Ländern wird, wenn es kurzfristig ist, sinnvollerweise Sofortvollzug angeordnet werden.
In den Ländern scheint das unterschiedlich geregelt zu sein - in Bayern z.B. Art. 25 Versammlungsgesetz. In anderen Ländern wird, wenn es kurzfristig ist, sinnvollerweise Sofortvollzug angeordnet werden.
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Versammlungsverbot NRW - von GastNRW2023 - 23.10.2023, 00:44
RE: Versammlungsverbot NRW - von lexspecialis - 27.10.2023, 18:27
RE: Versammlungsverbot NRW - von Praktiker - 28.10.2023, 07:40