27.10.2023, 18:27
Naja, an den VA müssen die sich sofort halten, das hat ja erst einmal nichts mit der sofortigen Vollziehbarkeit zu tun. Die Behörde wird den VA aber wohl in aller Regel für sofort vollziehbar erklären. Tut sie das nicht, ist mir jedenfalls in NRW nach dem neuen VersG keine entsprechende Norm bekannt, die die sof. Voll. von Gesetzes wegen anordnet.
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Versammlungsverbot NRW - von GastNRW2023 - 23.10.2023, 00:44
RE: Versammlungsverbot NRW - von lexspecialis - 27.10.2023, 18:27
RE: Versammlungsverbot NRW - von Praktiker - 28.10.2023, 07:40