27.10.2023, 08:40
Hallo,
Ich arbeite als Korrekturassistent und korrigiere an mehreren Universitäten freiberuflich Klausuren. Daneben habe ich kein nennenswertes Einkommen, sodass meine Gesamteinkünfte unter oder leicht über dem Steuerfreibetrag von 10.000 EUR liegen sollten.
Ein Gewerbe habe ich bisher noch nicht angemeldet, da ich davon ausgehe, dass es sich um eine wissenschaftlich-freiberufliche Tätigkeit handelt. Was meint ihr dazu? Oder sollte ich ein Gewerbe anmelden?
Mein Steuerberater meint, dass ich neben einer Einkommensteuererklärung sogar eine Umsatzsteuererklärung für die Klausurkorrektur abgeben soll, damit überprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für das Kleinunternehmerprivileg (unter 25.000 EUR) vorliegen. Da ich nicht im Leben an 25.000 EUR Umsatz herankomme, halte ich dies für etwas „überzogen”. Ggf. wollte mein Steuerberater hier mit einer zusätzlichen USt-Erklärung etwas Umsatz für seine eigene Kanzlei machen. Oder was meint ihr dazu?
Die größten Zweifel habe ich jedoch bezüglich der Einkommensteuererklärung. Selbst wenn ich über 10.000 EUR Einkünfte hätte, würde ich natürlich nur sehr wenig Steuern bezahlen, was für mich kein großes Problem wäre. Zudem fragen mehrere Universitäten, für die ich korrigiere, regelmäßig nach meiner Steuernummer, sodass ich ohnehin davon ausgehe, dass die Universitäten die Umsätze jeweils inkl. meiner Steuernummer an das Finanzamt melden.
Bedenken macht mir eher die Sozialversicherung bzw., dass ich dort enorme Nachzahlungen zu leisten habe, wenn ich eine ESt-Erklärung abgebe, und das Finanzamt die Einkünfte an meine Sozialversicherung meldet. Besteht ein solcher Austausch zwischen Finanzamt und Sozialversicherungen oder eher nicht? Und teilt das Finanzamt Einkünfte ggf. auch dem Bafög-Amt mit, sodass es dort zu Kürzungen kommt?
Wie habt ihr das Thema als Korrekturassistent geregelt - habt ihr die Einkünfte dem Finanzamt und eurer Sozialversicherung gemeldet oder nicht? Und habt ihr ein Gewerbe angemeldet?
Ich frage ständig andere Korrekturassistenten in meinem Umfeld, was ich in dieser Hinsicht zu beachten habe. Diese sagen jedoch schlicht: „es gibt nichts zu beachten”. Dennoch frage ich mich, ob ich hinsichtlich Sozialversicherung, Gewerbe und Steuer hier nicht doch etwas übersehe.
Vielen Dank im Voraus für alle Tipps und Erfahrungsberichte!
Ich arbeite als Korrekturassistent und korrigiere an mehreren Universitäten freiberuflich Klausuren. Daneben habe ich kein nennenswertes Einkommen, sodass meine Gesamteinkünfte unter oder leicht über dem Steuerfreibetrag von 10.000 EUR liegen sollten.
Ein Gewerbe habe ich bisher noch nicht angemeldet, da ich davon ausgehe, dass es sich um eine wissenschaftlich-freiberufliche Tätigkeit handelt. Was meint ihr dazu? Oder sollte ich ein Gewerbe anmelden?
Mein Steuerberater meint, dass ich neben einer Einkommensteuererklärung sogar eine Umsatzsteuererklärung für die Klausurkorrektur abgeben soll, damit überprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für das Kleinunternehmerprivileg (unter 25.000 EUR) vorliegen. Da ich nicht im Leben an 25.000 EUR Umsatz herankomme, halte ich dies für etwas „überzogen”. Ggf. wollte mein Steuerberater hier mit einer zusätzlichen USt-Erklärung etwas Umsatz für seine eigene Kanzlei machen. Oder was meint ihr dazu?
Die größten Zweifel habe ich jedoch bezüglich der Einkommensteuererklärung. Selbst wenn ich über 10.000 EUR Einkünfte hätte, würde ich natürlich nur sehr wenig Steuern bezahlen, was für mich kein großes Problem wäre. Zudem fragen mehrere Universitäten, für die ich korrigiere, regelmäßig nach meiner Steuernummer, sodass ich ohnehin davon ausgehe, dass die Universitäten die Umsätze jeweils inkl. meiner Steuernummer an das Finanzamt melden.
Bedenken macht mir eher die Sozialversicherung bzw., dass ich dort enorme Nachzahlungen zu leisten habe, wenn ich eine ESt-Erklärung abgebe, und das Finanzamt die Einkünfte an meine Sozialversicherung meldet. Besteht ein solcher Austausch zwischen Finanzamt und Sozialversicherungen oder eher nicht? Und teilt das Finanzamt Einkünfte ggf. auch dem Bafög-Amt mit, sodass es dort zu Kürzungen kommt?
Wie habt ihr das Thema als Korrekturassistent geregelt - habt ihr die Einkünfte dem Finanzamt und eurer Sozialversicherung gemeldet oder nicht? Und habt ihr ein Gewerbe angemeldet?
Ich frage ständig andere Korrekturassistenten in meinem Umfeld, was ich in dieser Hinsicht zu beachten habe. Diese sagen jedoch schlicht: „es gibt nichts zu beachten”. Dennoch frage ich mich, ob ich hinsichtlich Sozialversicherung, Gewerbe und Steuer hier nicht doch etwas übersehe.
Vielen Dank im Voraus für alle Tipps und Erfahrungsberichte!
Nachrichten in diesem Thema
Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von GoldenRetriever - 27.10.2023, 08:40
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Kreuzberger - 27.10.2023, 15:45
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Homer S. - 28.10.2023, 07:47
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Egal - 31.10.2023, 23:16
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von SchwabenjuristLD - 28.10.2023, 15:55
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Homer S. - 28.10.2023, 16:26
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Egal - 30.10.2023, 20:24
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von SchwabenjuristLD - 31.10.2023, 20:17
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Egal - 31.10.2023, 23:04
RE: Als Korrekturassistent ESt-/USt-Erklärung abgeben und Gewerbe anmelden oder überflüss - von Drin - 31.10.2023, 23:06