26.10.2023, 13:29
(26.10.2023, 12:09)MrJudgeBW schrieb: Ich habe mich nach dem schriftlichen Ergebnis und noch vor der Mündlichen beworben. Das war gar kein Problem und war nach meinem Empfinden gerne gesehen. Das Vorstellungsgespräch hatte ich dann, nachdem ich das Zeugnis nachgeschickt hatte.
Darf ich fragen, wie deine schriftlichen Noten waren? Also hattest du damit die Notengrenze für die Justiz bereits erreicht, oder war es absehbar, dass du sie mit der mündlichen erreichen wirst?
Ich hatte mich das Gleiche gefragt, insbesondere, da es in Hessen die Assessorbrücke gibt.
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Bewerbung Justiz vor mündl. Prüfung? - von Gastinnn - 26.10.2023, 11:44
RE: Bewerbung Justiz vor mündlicher Prüfung? - von MrJudgeBW - 26.10.2023, 12:09
RE: Bewerbung Justiz vor mündlicher Prüfung? - von Cenaira - 26.10.2023, 13:29
RE: Bewerbung Justiz vor mündl. Prüfung? - von Spitzbube - 26.10.2023, 14:06
RE: Bewerbung Justiz vor mündl. Prüfung? - von MrJudgeBW - 26.10.2023, 14:07
RE: Bewerbung Justiz vor mündl. Prüfung? - von ForumBenutzer - 26.10.2023, 15:15
RE: Bewerbung Justiz vor mündl. Prüfung? - von Grüneberger - 26.10.2023, 15:35
RE: Bewerbung Justiz vor mündl. Prüfung? - von kingofkittys - 26.10.2023, 15:54
RE: Bewerbung Justiz vor mündl. Prüfung? - von Pontifex Maximus - 26.10.2023, 17:50
RE: Bewerbung Justiz vor mündl. Prüfung? - von Law.NRW - 26.10.2023, 18:41