26.10.2023, 07:01
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit wirst du in NDS direkt auf deine künftige Planstelle gesetzt. Du wechselst also weder die Gerichtsbarkeit noch den Ort. Evtl. kannst du ein halbes Jahr in die Kommunalverwaltung abgeordnet werden, wobei das länger nicht der Fall war.
Für das SG dürfte das auch gelten, da kann ich es dir aber nicht zu 100% sagen.
Für das SG dürfte das auch gelten, da kann ich es dir aber nicht zu 100% sagen.
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Versetzungspraxis Proberichter Niedersachsen - von Refhanswurst - 25.10.2023, 14:29
RE: Versetzungspraxis Proberichter Niedersachsen - von JungemitTaubenei - 26.10.2023, 07:01
RE: Versetzungspraxis Proberichter Niedersachsen - von Refhanswurst - 26.10.2023, 08:09