24.10.2023, 09:57
Danke euch für die Antworten :) Also ist es eher eine Frage des Rechtsschutzbedürfnisses hinsichtlich der DWK, wenn bereits eine Erinnerung hinsichtlich der mit der DWK angegangenen Vollstreckung eingelegt wurde. Wobei eine DWK wohl rechtsschutzintensiver ist und somit das RSB besteht.
Nachrichten in diesem Thema
Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Cenaira - 23.10.2023, 16:14
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Landvogt - 23.10.2023, 21:31
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 24.10.2023, 06:18
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Cenaira - 24.10.2023, 09:57