23.10.2023, 00:44
Wenn eine Behörde ein Versammlungsverbot ausspricht, zb aktuell bei den Pro Palästina Demos, muss es dann auch die sofortige Vollziehung anordnen, damit nicht demonstriert werden kann? Und wird es erst dadurch zum Eilrechtsfall oder gibt es iwo in NRW eine Norm, die beinhaltet, dass Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben bei einem Versammlungsverbot?
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Versammlungsverbot NRW - von GastNRW2023 - 23.10.2023, 00:44
RE: Versammlungsverbot NRW - von lexspecialis - 27.10.2023, 18:27
RE: Versammlungsverbot NRW - von Praktiker - 28.10.2023, 07:40