22.10.2023, 12:49
Die Frage, ob die Beschränkung des Einspruchs zulässig ist (ist sie unzulässig, führt dies bekanntlich zur unbeschränkten Anfechtung des Strafbefehls), sollte nicht erst im Schlussvortrag, sondern bereits zu Beginn der Verhandlung angesprochen werden. Du musst ja wissen, über was überhaupt verhandelt wird: Nur über einen Teil des Rechtsfolgenausspruchs oder über Schuldspruch und Rechtsfolgen insgesamt. Die Richterin wird sicherlich ihre Einschätzung verraten.
Nachrichten in diesem Thema
Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Ref_05.23 - 20.10.2023, 12:53
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von advocatus diaboli - 20.10.2023, 20:57
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Drin - 20.10.2023, 23:40
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Lucille - 22.10.2023, 12:49