20.10.2023, 23:40
Ich würde argumentieren, dass Haupt- und Nebenstrafe insgesamt tat- und schuldangemessen sein müssen. Ohne das Fahrverbot ist die Hauptstrafe nicht mehr haltbar, sodass die Beschränkung allein auf das Fahrverbot unzulässig ist. Sollte das Gericht dem nicht folgen, im Antrag einfach beantragen, "hinsichtlich des im Übrigen rechtskräftigen Strafbefehls kein Fahrverbot zu verhängen."
Nachrichten in diesem Thema
Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Ref_05.23 - 20.10.2023, 12:53
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von advocatus diaboli - 20.10.2023, 20:57
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Drin - 20.10.2023, 23:40
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Lucille - 22.10.2023, 12:49