20.10.2023, 12:53
Hallo ihr Lieben,
ich bereite gerade meine nächste Sitzungsvertretung vor und bin auf ein Problem gestoßen. In einem Fall geht es um einen auf ein Fahrverbot beschränkten Einspruch gegen einen Strafbefehl. Ich sehe an sich eine große Wahrscheinlichkeit das der Einspruch auch durch geht. Was beantrag man denn in einem solchen Fall im Plädoyer? Also wenn der beschränkte Einspruch "zulässig" ist bzw. durchgeht?
Meine Einzelausbilderin ist momentan nicht erreichbar sonst hätte ich sie schon gefragt...
Danke schonmal für eure Hilfe
ich bereite gerade meine nächste Sitzungsvertretung vor und bin auf ein Problem gestoßen. In einem Fall geht es um einen auf ein Fahrverbot beschränkten Einspruch gegen einen Strafbefehl. Ich sehe an sich eine große Wahrscheinlichkeit das der Einspruch auch durch geht. Was beantrag man denn in einem solchen Fall im Plädoyer? Also wenn der beschränkte Einspruch "zulässig" ist bzw. durchgeht?
Meine Einzelausbilderin ist momentan nicht erreichbar sonst hätte ich sie schon gefragt...
Danke schonmal für eure Hilfe
Nachrichten in diesem Thema
Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Ref_05.23 - 20.10.2023, 12:53
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von advocatus diaboli - 20.10.2023, 20:57
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Drin - 20.10.2023, 23:40
RE: Plädoyer nach beschränktem Einspruch gegen Strafbefehl - von Lucille - 22.10.2023, 12:49


