18.10.2023, 14:28
Du kannst aus einer durchgeführten Beweisaufnahme viel mehr deuten als aus einer nicht durchgeführten.
Hab auch schon Klausuren mit streitgen Tatsachen erlebt, bei denen kein Beweis angeboten wurde. Dann sollte eine Beweislastentscheidung gemacht werden, weil man erkennen musste, dass sich die Beweislast umgekehrt hat. Kann auch aus anderen Gründen unerheblich sein, wenn zum Beispiel die streitige Tatsache gar nicht relevant ist.
Andersherum: Wurde zum Hauptantrag eine BA durchgeführt und gibt es einen Hilfsantrag mit vielen Problemen, weißt du, dass der Hauptantrag an dem Ergebnis der Beweisaufnahme scheitert.
Hab auch schon Klausuren mit streitgen Tatsachen erlebt, bei denen kein Beweis angeboten wurde. Dann sollte eine Beweislastentscheidung gemacht werden, weil man erkennen musste, dass sich die Beweislast umgekehrt hat. Kann auch aus anderen Gründen unerheblich sein, wenn zum Beispiel die streitige Tatsache gar nicht relevant ist.
Andersherum: Wurde zum Hauptantrag eine BA durchgeführt und gibt es einen Hilfsantrag mit vielen Problemen, weißt du, dass der Hauptantrag an dem Ergebnis der Beweisaufnahme scheitert.
Nachrichten in diesem Thema
Keine Beweisaufnahme/ Klausurtaktik - von Eyelashes - 18.10.2023, 12:07
RE: Keine Beweisaufnahme/ Klausurtaktik - von JungemitTaubenei - 18.10.2023, 13:13
RE: Keine Beweisaufnahme/ Klausurtaktik - von Praktiker - 18.10.2023, 13:49
RE: Keine Beweisaufnahme/ Klausurtaktik - von Noname1211 - 18.10.2023, 14:28