18.10.2023, 13:13
Das halte ich so pauschal für Unsinn. Die Klage kann ja auch bereits unschlüssig sein, so dass es keiner Beweisaufnahme bedarf. Gilt auch für das Bsp.; die Kündigung kann ja auch mangels Kündigungsgrund (nach eigenem Vorbringen d. Kl. Bzw dem unstreitigen überstimmenden Vorbringen) unwirksam sein.
Besser einfach sauber prüfen, ob
1) Klage schlüssig
2) erhebliche Einwendungen Bekl.
Dann weißt du, ob BA oder nicht.
Besser einfach sauber prüfen, ob
1) Klage schlüssig
2) erhebliche Einwendungen Bekl.
Dann weißt du, ob BA oder nicht.
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Keine Beweisaufnahme/ Klausurtaktik - von Eyelashes - 18.10.2023, 12:07
RE: Keine Beweisaufnahme/ Klausurtaktik - von JungemitTaubenei - 18.10.2023, 13:13
RE: Keine Beweisaufnahme/ Klausurtaktik - von Praktiker - 18.10.2023, 13:49
RE: Keine Beweisaufnahme/ Klausurtaktik - von Noname1211 - 18.10.2023, 14:28