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  5. Abschlussverfügung (Grundlagenfragen zur prozessualen Tat)
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Abschlussverfügung (Grundlagenfragen zur prozessualen Tat)
Jaelli
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 7
Registriert seit: Nov 2022
#1
17.10.2023, 21:41
Hi,

ich steh aktuell gerade total auf dem Schlauch und versteh die Abschlussverfügung nicht so ganz.

Was ich bisher verstehe ist, dass wenn ich eine prozessuale Tat habe, bei der ein Teil "anklagereif" ist der Rest aber nicht (zB. weil statt einer gefährlichen Körperverletzung nur eine einfache Körperverletzung nachgewiesen werden kann), dann klage ist bezüglich des ersten Teils an und erkläre im Vermerk warum ich nicht alles anklage. Richtig?

Wie ist es nun in folgenden Konstellationen?


  1. Ich habe mehrere prozessuale Tate. Brauche ich für jede prozessuale Tat dann eine eigene Abschlussverfügung? Das klingt irgendwie falsch aber ich bin mir gerade recht unsicher...


  2. Was wenn ich eine prozessuale Tat habe und feststelle dass ich bezüglich eines Teils einstellen sollte und der Rest weder "einstellbar" noch "anklagereif" ist? Gibt es sowas überhaupt? 
Vielen lieben Dank für jegliche Antworten!
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Nachrichten in diesem Thema
Abschlussverfügung (Grundlagenfragen zur prozessualen Tat) - von Jaelli - 17.10.2023, 21:41
RE: Abschlussverfügung (Grundlagenfragen zur prozessualen Tat) - von Drin - 17.10.2023, 22:42
RE: Abschlussverfügung (Grundlagenfragen zur prozessualen Tat) - von Praktiker - 22.10.2023, 21:55


 

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