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Freistellung für Referendariat?
Dplm91
Unregistered
 
#1
15.10.2023, 15:34
Hallo, 

möglicherweise passt das hier bei sonstiges besser als bei allgemeines zum Referendariat, das kann natürlich gelöscht werden, wenn es sonst doppelt ist!

Folgende Idee würde mich auch interessieren, allerdings sehe ich das selbst eher skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten: ist es denkbar, dass ein Dienstherr Interesse daran hat, einen Diplom-Verwaltungswirt (zusätzlich mit erstem jur. Stex) im gehobenen Dienst zu verbeamten, um ihn dann nach zwei, drei Jahren ohne Bezüge für das Referendariat freizustellen? Möglicherweise zur Personalbindung? 

Leider bin ich kein Personaler, daher tut es mir schonmal leid, wenn die Frage besonders blauäugig und realitätsfern klingt.

Dankeschön!!
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Freistellung für Referendariat? - von Dplm91 - 15.10.2023, 15:34
RE: Freistellung für Referendariat? - von Praktiker - 16.10.2023, 20:57
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