13.10.2023, 15:03
Moin Leute, ich hab mal ne Frage zur Konkurrentenklage. Die Musik spielt hier ja regelmäßig in der Sicherungsanordnung nach 123 I 1 VwGO.
Gleichzeitig muss ja sowohl eine Leistungsklage auf Unterlassung der Einstellung des Konkurrenten als auch eine Verpflichtungsklage auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Bewerbung erhoben werden.
Muss ich denn in der Klausur dann alle drei Konstellationen komplett durchprüfen? Oder prüfe ich nur den 123 und erwähne in statthafter Klageart, dass die anderen beiden auch erhoben werden müssen? Und welche von beiden ist denn die Hauptsache, in der ich den 123er erhebe?
Alles bisschen verwirrend find ich, danke schonmal für jede Hilfe!
Gleichzeitig muss ja sowohl eine Leistungsklage auf Unterlassung der Einstellung des Konkurrenten als auch eine Verpflichtungsklage auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Bewerbung erhoben werden.
Muss ich denn in der Klausur dann alle drei Konstellationen komplett durchprüfen? Oder prüfe ich nur den 123 und erwähne in statthafter Klageart, dass die anderen beiden auch erhoben werden müssen? Und welche von beiden ist denn die Hauptsache, in der ich den 123er erhebe?
Alles bisschen verwirrend find ich, danke schonmal für jede Hilfe!
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Klausurkonstellation: Konkurrentenklage - von Nasu - 13.10.2023, 15:03
RE: Klausurkonstellation: Konkurrentenklage - von Ref_GPA1234 - 13.10.2023, 23:03
RE: Klausurkonstellation: Konkurrentenklage - von GastNRW2023 - 24.10.2023, 12:08
RE: Klausurkonstellation: Konkurrentenklage - von Nasu - 02.11.2023, 17:35
RE: Klausurkonstellation: Konkurrentenklage - von Ref_GPA1234 - 24.10.2023, 12:30