10.10.2023, 15:37
(10.10.2023, 15:13)stone schrieb: Als Bonner kannst du dich, wie gesagt, gar nicht am LG Köln bewerben, sofern du keine persönliche Beziehung zum Ort hast (langjähriger Wohnsitz, Familie, dort aufgewachsen oder Job an der Uni).
Also solltest du am 01.01.2024 zugelassen werden, kann es demnach nur Aachen werden. (Aber alle meine Aussagen sind ohne Gewähr!).
Am besten rufst du mal am OLG an und schilderst dein Problem und deine Wünsche! Die werden dir als Einzige eine qualifizierte Beratung anbieten können. Also das empfehle ich dir sehr. Soweit ich weiß, kannst du bei einer neuen Bewerbung einen geraden Termin angeben, damit es (wahrscheinlicher) Bonn wird - aber auch da kann dir Aachen drohen. Wie viel Monate in der Zukunft der Wunschtermin liegen muss, kann ich aber nicht gesichert sagen. Auch dazu: Beim OLG fragen.
Solltest du dich laut OLG neu bewerben müssen, würde ich persönlich das zeitnah machen, damit die Wartezeit (von z.B. acht Monaten) ab heute läuft, anstatt erst ab Januar (eventuell bestätigen dir die auch am Telefon, dass es im Januar nur Aachen sein kann - in diesem Fall würde ich die Bewerbung direkt umstellen).
Kommt als Bonner nicht auch Koblenz in Betracht, also Rheinland-Pfalz?
Viel Erfolg.
Doch, ich kenne auch welche aus Bonn die in Köln sind. Es heißt "Aus diesem Grund werden nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehung dauerhaft mit dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln verbunden sind." Ich bin in der Nähe von Köln geboren und aufgewachsen und war nur kurzzeitig (drei Jahre) in RLP, weil ich in Trier mein Studium beginnen musste. Bin dann aber nach Bonn gewechselt und wohne hier seit circa vier Jahren.
Also wenn ich zb in Hessen geboren wäre und in Bayern studiert hätte könnte ich das Referendariat nicht am OLG Köln absolvieren. Am Telefon wurde auch davon gesprochen, dass es bei einem ungeraden Monat bei mir nur Aachen oder Köln werden kann.
Dazu gibt es aber auch noch Ausnahmeregelungen:
Zitat:Eine derartige Beziehung sehe ich - von Fällen außergewöhnlicher Härte abgesehen - als gegeben an, wenn Sie (alternativ):
• mit dem Ehegatten Ihren Wohnsitz hier begründet haben,
• im hiesigen Bezirk aufgewachsen sind,
• zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren Ihren Wohnsitz im hiesigen Geschäftsbereich haben und dies durch Vorlage einer erweiterten Meldebescheini-gung nachweisen,
• bereits drei Monate vor einem möglichen Einstellungstermin als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der juristischen Fakultät der Universitäten Bonn oder Köln tätig sind und diese Arbeit im Rahmen einer Nebentätigkeit auch während des Vorbereitungsdienstes weiter ausüben wollen.
Andere Formen persönlicher Bindung wie insbesondere eine Verlobung oder sonstige private Beziehungen (nichteheliche Lebensgemeinschaft, Freundes- und Bekannten- kreis, sonstige im Bezirk lebende Verwandte usw.), ein Promotionsvorhaben, berufliche oder nebenberufliche Tätigkeiten oder Perspektiven, intensive ehrenamtliche oder freizeitorientierte Aktivitäten können dagegen in ständiger und gleichmäßig gehandhabter Praxis nicht als ausreichend angesehen werden. Solche oder weitere Gründe können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten aber zu einer ausschließlichen Einstellung im Landgerichtsbezirk Aachen führen. Dies gilt auch für über das Internet zu vergebende Restplätze.
Kommt eine solche Einstellung für Sie ernsthaft in Betracht, geben Sie bitte ausschließlich den Ortswunsch „Aachen“ an. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Sachbe arbeiter gerne zur Verfügung.
Die enge persönliche Bindung an den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ist durch geeignete Belege nachzuweisen. Ein Nachweis ist entbehrlich, wenn Sie im hiesigen Bezirk aufgewachsen sind und dies auch aus Ihrem Lebenslauf (z.B. durch Benennung der besuchten Schulen) hervorgeht.
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