07.10.2023, 20:51
Hey, total blöde Frage aber irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Wenn ich in einer Klageschrift die Rechtshängigkeitszinsen beantrage, wie begründe ich die dann in der rechtlichen Würdigung? Also ich nenne das ja im Klageantrag "Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz...", aber irgendwie fällt mir aktuell nicht so ein richtig schlauer Satz dazu für die Klagebegründung ein?
Wenn ich in einer Klageschrift die Rechtshängigkeitszinsen beantrage, wie begründe ich die dann in der rechtlichen Würdigung? Also ich nenne das ja im Klageantrag "Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz...", aber irgendwie fällt mir aktuell nicht so ein richtig schlauer Satz dazu für die Klagebegründung ein?
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Rechtshängigskeitszinsen - von lawlife24 - 07.10.2023, 20:51
RE: Rechtshängigskeitszinsen - von JungemitTaubenei - 07.10.2023, 21:19