05.10.2023, 17:01
(05.10.2023, 12:12)J1994 schrieb: Ich kann 5 Std. bei meinem AG arbeiten. Dann eine mehrstündige Pause machen und bspw. Abends oder an anderen Tagen die restlichen Std. nachholen. Klappt im HO halt besser als im Büro, da alle Unterlagen zuhause sein würden. Und wenn du nichts zu tun hast, sitzt du im Büro auch nur deine Std. Ab.
Du hast sehr wahrscheinlich schon in Deinem Arbeitsvertrag nachgelesen, unter welchen Voraussetzungen (zB nur mit Zustimmung des AG) Du welche Nebentätigkeiten Du ausüben darfst und auf welche Art, daher gehe ich da nicht näher darauf ein.
Wenn Du aktuell "nur" als SyndikusRA zugelassen bist, dann kannst Du faktisch ja nur selbstständig rechtsberatend tätig sein, wenn Du als RA zugelassen bist; d.h. bei Annahme des ersten Mandats solltest Du bereits zugelassen sein. Die Zulassung zu erhalten ist an sich einfach - Antrag stellen, Gebühr zahlen, Berufshaftpflicht vorlegen, vereidigt werden. Für das Thema steuerliche Erfassung verweise ich auf Google und andere Threads (einfach hier nach "Wohnzimmerkanzlei" suchen). Versicherungen können unterschiedlich sein - die gehen bei 100 Euro etwa los; sollte möglich sein, diese Kosten zu decken. beA hat man dann auch "doppelt". Was meinst Du mit "Kanzleierfahrung" - wenn es um Büroorga geht, denke ich nicht, dass dies ein Thema sein wird, wenn Du nur vereinzelt Mandate hast - den Papierkram dazu kann man grds. - je nach Umfang - schon alleine wuppen (Rechnungen schreiben etc. kann man ja alles lernen).
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Ab wann Doppelzulassung? - von J1994 - 05.10.2023, 11:39
RE: Ab wann Doppelzulassung? - von Ingenieur - 05.10.2023, 12:03
RE: Ab wann Doppelzulassung? - von J1994 - 05.10.2023, 12:12
RE: Ab wann Doppelzulassung? - von Ex-GK - 05.10.2023, 17:01
RE: Ab wann Doppelzulassung? - von Egal - 05.10.2023, 17:18
RE: Ab wann Doppelzulassung? - von Ex-GK - 05.10.2023, 17:43