29.09.2023, 18:08
Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen. Mein Eindruck ist - wie sich aus anderen Fragen zur StPO ergibt - dass Du nochmal an viele Grundlagen ran musst. Ich möchte nicht belehrend klingen, aber Dir scheint ein wenig die Gabe bzw. das Interesse zu fehlen, Dir anhand von Kommentaren die Themen selbst zu erschließen. Unabhängig vom Rechtsgebiet sollte man als (angehender) Jurist die Fähigkeit haben oder erlernen, sich im Selbststudium anhand der zur Verfügung stehenden Literatur zu informieren. Neben den gängigen und wirklich guten Kommentaren zur StPO - ich kann da nur den KK oder auch den SK empfehlen - gibt es inzwischen auch im Internet extrem gute Übersichten.
Als Referendar habe ich z.B. komplett die Einleitung des Meyer-Goßner, der Dir ja auch im Examen zur Verfügung steht, gelesen. Die ist wirklich gut und bietet einen tollen Überblick über die StPO, vor allem zu Sinn, Zweck und Historie. Das hat bei mir für den ein oder anderen "Aha"-Moment gesorgt. Wichtig ist es, sich die Dinge ein wenig zu strukturieren und ganz maßgeblich mit dem Gesetz zu arbeiten. Ich habe immer wieder Referendare zur Ausbildung, die bei Rechtsfragen sofort beck-online - oder noch schlimmer: google - aufmachen und nach Stichworten suchen. Das bringt mich oft zur Verzweiflung. Der erste Blick muss IMMER ins Gesetz gehen. Und wenn man dann nicht weiterkommt, schaut man in den Kommentar. Es ist wirklich erstaunlich, wie viel im Gesetz drinsteht. Was ich Dir auch empfehlen kann - z.B. auf langen Zugfahrten - einfach mal die ganze StPO von vorne bis hinten durchlesen. Paragraf für Paragraf. Ja, das ist mühsam, aber man erkennt dann einfach die Struktur.
So, genug gemosert. Aber das musste ich einfach mal loswerden. Und das ist wirklich fürsorglich gemeint, denn Textarbeit ist eine ganz wesentliche Aufgabe eines Juristen.
Als Referendar habe ich z.B. komplett die Einleitung des Meyer-Goßner, der Dir ja auch im Examen zur Verfügung steht, gelesen. Die ist wirklich gut und bietet einen tollen Überblick über die StPO, vor allem zu Sinn, Zweck und Historie. Das hat bei mir für den ein oder anderen "Aha"-Moment gesorgt. Wichtig ist es, sich die Dinge ein wenig zu strukturieren und ganz maßgeblich mit dem Gesetz zu arbeiten. Ich habe immer wieder Referendare zur Ausbildung, die bei Rechtsfragen sofort beck-online - oder noch schlimmer: google - aufmachen und nach Stichworten suchen. Das bringt mich oft zur Verzweiflung. Der erste Blick muss IMMER ins Gesetz gehen. Und wenn man dann nicht weiterkommt, schaut man in den Kommentar. Es ist wirklich erstaunlich, wie viel im Gesetz drinsteht. Was ich Dir auch empfehlen kann - z.B. auf langen Zugfahrten - einfach mal die ganze StPO von vorne bis hinten durchlesen. Paragraf für Paragraf. Ja, das ist mühsam, aber man erkennt dann einfach die Struktur.
So, genug gemosert. Aber das musste ich einfach mal loswerden. Und das ist wirklich fürsorglich gemeint, denn Textarbeit ist eine ganz wesentliche Aufgabe eines Juristen.
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Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote - von FragenüberFragen - 11.09.2023, 13:30
RE: Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote - von JungemitTaubenei - 11.09.2023, 15:35
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RE: Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote - von Joko - 11.09.2023, 18:03
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