27.09.2023, 17:44
Ich bin verwirrt. Wenn der Hauptantrag UNbegründet ist, musst du zwingend zum Hilfsantrag ausführen (soweit es ein echter Hilfsantrag für den Fall des Unterliegens mit dem Hauptantrag ist).
Im TB sollte man grundsätzlich alles erwähnen, was die Beteiligten so beantragt bzw. erklärt haben, allein schon der Vollständigkeit halber. Kann ja sein, dass das Rechtsmittelgericht die (Un-)Begründetheit anders beurteilt. Im ZivR könnte hier 314 ZPO relevant werden.
Im TB sollte man grundsätzlich alles erwähnen, was die Beteiligten so beantragt bzw. erklärt haben, allein schon der Vollständigkeit halber. Kann ja sein, dass das Rechtsmittelgericht die (Un-)Begründetheit anders beurteilt. Im ZivR könnte hier 314 ZPO relevant werden.
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Haupt- und Hilfsantrag - von lawlife24 - 27.09.2023, 17:24
RE: Haupt- und Hilfsantrag - von JungemitTaubenei - 27.09.2023, 17:44
RE: Haupt- und Hilfsantrag - von lawlife24 - 27.09.2023, 17:52
RE: Haupt- und Hilfsantrag - von Joko - 27.09.2023, 18:35
RE: Haupt- und Hilfsantrag - von Lost_inPages - 27.09.2023, 21:59
RE: Haupt- und Hilfsantrag - von Joko - 27.09.2023, 22:30
RE: Haupt- und Hilfsantrag - von Lost_inPages - 28.09.2023, 11:13