26.09.2023, 17:51
Hey Leute,
habt ihr vielleicht eine Idee, wie man sinnvoll die kriminalistische List zu der nach § 136a StPO verbotenen Täuschung abgrenzen kann?
Und wenn wir eine Durchsuchung iSv § 102 StPO haben, bei denen Zufallsfunde beschlagnahmt werden. Wie baut ihr das dann auf? Mir leuchtet das vor allem mit Blick auf die richterliche Bestätigung § 98 II 1 StPO nicht ein. Vor allem: Erwähne ich auch, dass es keine Sicherstellung ist?
Danke Euch im Voraus!
habt ihr vielleicht eine Idee, wie man sinnvoll die kriminalistische List zu der nach § 136a StPO verbotenen Täuschung abgrenzen kann?
Und wenn wir eine Durchsuchung iSv § 102 StPO haben, bei denen Zufallsfunde beschlagnahmt werden. Wie baut ihr das dann auf? Mir leuchtet das vor allem mit Blick auf die richterliche Bestätigung § 98 II 1 StPO nicht ein. Vor allem: Erwähne ich auch, dass es keine Sicherstellung ist?
Danke Euch im Voraus!
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Zwei Fragen zu StrafR - von FragenüberFragen - 26.09.2023, 17:51
RE: Zwei Fragen zu StrafR - von MrJudgeBW - 27.09.2023, 06:44
RE: Zwei Fragen zu StrafR - von FragenüberFragen - 27.09.2023, 08:58
RE: Zwei Fragen zu StrafR - von Cenaira - 27.09.2023, 09:38
RE: Zwei Fragen zu StrafR - von MrJudgeBW - 27.09.2023, 12:19
RE: Zwei Fragen zu StrafR - von FragenüberFragen - 27.09.2023, 13:28
RE: Zwei Fragen zu StrafR - von MrJudgeBW - 27.09.2023, 14:36
RE: Zwei Fragen zu StrafR - von Joko - 27.09.2023, 15:19