24.09.2023, 00:54
KA, was ist schwer und was leicht? Ich glaube das empfindet jeder anders. Ich finde es nicht übermäßig schwer. Der Vorteil am Arbeitsgerichtsproszess ist, dass die meisten Verfahren mit einem Vergleich enden. Fehler sind dadurch bis zu einem gewissen Grad verzeihlich.
Individualarbeitsrecht ist nach meinem Gefühl einfacher als Kollektivarbeitsrecht.
Wie oft du vor Gericht auftreten musst, hängt davon ab, für welche Seite du tätig wirst und wie groß die Kanzlei ist, in der du bist. Ich habe auf Arbeitnehmerseite in einer kleinen Kanzlei angefangen und war die Woche 1-2 mal bei Gericht. Kann auch häufiger sein.
Später bin ich auf die Arbeitgeberseite gewechselt und war in einer WPG tätig. Dort waren wir fast ausschließlich beratend tätig und vor Gericht war ich vielleicht einmal im Jahr.
Bist du in einer kleineren Kanzlei, die Arbeitgeber vertritt, kann es trotzdem sein, dass du häufiger zu Gericht musst. Das hängt einfach damit zusammen, dass du in kleineren Kanzleien viele Kündigungsschutzklagen hast, während du in großen Kanzleien mehr mit anderen Dingen beschäftigt bist.
Mittlerweile bin ich im Unternehmen und hier ist es ein Mix aus Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht neben vielen anderen nichtjuristischen Sachen, da ich in der Personalabteilung bin, also nicht mehr rein rechtlich arbeite. Unser Betriebsrat ist glücklicherweise nicht auf Krawall getrimmt, sodass es nicht an jeder kleinen Formalie eskaliert und wir nicht gegenseitig nach Fehlern suchen. In der Hinsicht kannst du in anderen Unternehmen Pech haben und musst lehrbuchartig jeden Fall nach BetrVG abarbeiten.
Eine Sache noch: ArbR auf Arbeitnehmerseite ist häufig sehr emotional; verständlich wenn man darüber nachdenkt, dass der Job den Lebenunterhalt finanziert. Da ich ein eher rationaler Mensch bin, ist mir auch deswegen die Arbeitgeberseite lieber. Der Prokurist oder GF eines Unternehmens reagiert selten hochemotional, wenn der gegnerische Anwalt versucht, zu provozieren. Denen ist nur wichtig, dass die Sache vom Tisch kommt.
Individualarbeitsrecht ist nach meinem Gefühl einfacher als Kollektivarbeitsrecht.
Wie oft du vor Gericht auftreten musst, hängt davon ab, für welche Seite du tätig wirst und wie groß die Kanzlei ist, in der du bist. Ich habe auf Arbeitnehmerseite in einer kleinen Kanzlei angefangen und war die Woche 1-2 mal bei Gericht. Kann auch häufiger sein.
Später bin ich auf die Arbeitgeberseite gewechselt und war in einer WPG tätig. Dort waren wir fast ausschließlich beratend tätig und vor Gericht war ich vielleicht einmal im Jahr.
Bist du in einer kleineren Kanzlei, die Arbeitgeber vertritt, kann es trotzdem sein, dass du häufiger zu Gericht musst. Das hängt einfach damit zusammen, dass du in kleineren Kanzleien viele Kündigungsschutzklagen hast, während du in großen Kanzleien mehr mit anderen Dingen beschäftigt bist.
Mittlerweile bin ich im Unternehmen und hier ist es ein Mix aus Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht neben vielen anderen nichtjuristischen Sachen, da ich in der Personalabteilung bin, also nicht mehr rein rechtlich arbeite. Unser Betriebsrat ist glücklicherweise nicht auf Krawall getrimmt, sodass es nicht an jeder kleinen Formalie eskaliert und wir nicht gegenseitig nach Fehlern suchen. In der Hinsicht kannst du in anderen Unternehmen Pech haben und musst lehrbuchartig jeden Fall nach BetrVG abarbeiten.
Eine Sache noch: ArbR auf Arbeitnehmerseite ist häufig sehr emotional; verständlich wenn man darüber nachdenkt, dass der Job den Lebenunterhalt finanziert. Da ich ein eher rationaler Mensch bin, ist mir auch deswegen die Arbeitgeberseite lieber. Der Prokurist oder GF eines Unternehmens reagiert selten hochemotional, wenn der gegnerische Anwalt versucht, zu provozieren. Denen ist nur wichtig, dass die Sache vom Tisch kommt.
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitsrecht - von Gast_NRW_ - 23.09.2023, 18:57
RE: Arbeitsrecht - von Egal_ - 24.09.2023, 00:54
RE: Arbeitsrecht - von Egal_ - 24.09.2023, 00:59
RE: Arbeitsrecht - von Gast_NRW_ - 04.10.2023, 21:48









