23.09.2023, 21:35
(22.09.2023, 12:59)Joko schrieb:(22.09.2023, 09:56)Lost_inPages schrieb: Hey Leute, eine Frage zum folgenden Fall:
A beauftragt B ein Fahrrad zu kaufen.
B kauft im Namen der A bei C ein Fahrrad und übergibt es ihr einige Tage später.
In welchem Zeitpunkt wird A Eigentümer? Könnte mir das einer bzw eine Schritt für Schritt darstellen mit normativen Anknüpfung?
Unterscheide bei 929 S. 1 schuldrechtliche Einigung (auf dinglicher Ebene) und Übergabe (Realakt).
... aber nenne es nicht "schuldrechtliche" Einigung. Vertraglich, sachenrechtlich, aber ganz bestimmt nicht schuldrechtliche. Welche Verpflichtungen sollen denn daraus folgen?
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Minifall zum Eigentumserwerb - von Lost_inPages - 22.09.2023, 09:56
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Joko - 22.09.2023, 12:59
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Lost_inPages - 22.09.2023, 13:37
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Joko - 22.09.2023, 13:50
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Lost_inPages - 22.09.2023, 14:12
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Praktiker - 23.09.2023, 21:35
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Joko - 24.09.2023, 15:03


