22.09.2023, 19:24
Anwaltshaftungsrecht berührt oft Tatsachenfragen. Zum einen im Hinblick auf das Mandatsverhältnis selbst (wurde ein Hinweis gegeben? Hatte der RA ein bestimmtes Schriftstück vorliegen?) Aber noch mehr bzgl. des Lebenssachverhalts, das Anlass der anwaltlichen Tätigkeit war. Fast immer wird der Rechtsstreit auf Ebene der Kausalität durch Inzidentprüfung des Ursprungsprozesses entschieden. Daher hat man meist lange Schridtsätze mit viel streitigen Tatsachenvortrag.
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Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Unheilig - 22.09.2023, 16:45
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von ZW333 - 22.09.2023, 16:56
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Unheilig - 22.09.2023, 17:26
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von 1Ri - 22.09.2023, 18:21
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Unheilig - 22.09.2023, 18:32
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von ZW333 - 22.09.2023, 18:35
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Friedman - 23.09.2023, 07:39
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von ZW333 - 22.09.2023, 18:34
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Gast mit sg - 22.09.2023, 18:54
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Tremor - 22.09.2023, 19:24
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von LMH - 22.09.2023, 22:08
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Unheilig - 23.09.2023, 15:35
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von refaref22 - 23.09.2023, 20:34
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Unheilig - 23.09.2023, 21:17
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Ex-GK - 25.09.2023, 08:28
RE: Rechtsgebiete mit wenig Sachverhaltsermittlung - von Bre - 25.09.2023, 08:55