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Getränke Jetons
Paul Klee
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Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#4
22.09.2023, 18:37
Das müssten Inhabermarken iSd 807 BGB sein. 801, 802 BGB gelten dafür nicht.

Deshalb gilt dann mE grds die dreijährige Verjährungsfrist, es sei denn es ergibt sich (konkludent oder durch ergänzende vertragsauslegung) etwas anderes aus dem Vertrag (Vgl BeckRS 2007, 6736).
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Getränke Jetons - von Roterbaron - 22.09.2023, 15:37
RE: Getränke Jetons - von Lost_inPages - 22.09.2023, 16:13
RE: Getränke Jetons - von Lost_inPages - 22.09.2023, 16:17
RE: Getränke Jetons - von Paul Klee - 22.09.2023, 18:37
RE: Getränke Jetons - von sl4442 - 25.09.2023, 19:12
RE: Getränke Jetons - von Praktiker - 25.09.2023, 23:23


 

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