22.09.2023, 16:13
(22.09.2023, 15:37)Roterbaron schrieb: Hallo zusammen,
ich zerbreche mir gerade den Kopf über folgenden Sachverhalt: In einer Diskothek muss man um an Getränke zu kommen, vorher farbige Jetons zu einem Preis von 1 EUR kaufen. Jeweils zum Jahreswechsel ändert der Wirt die Farbe der Jetons; die alten Jetons behalten dann noch einige Zeit ihre Gültigkeit, werden danach aber nicht mehr angenommen. Es hängen keine AGB aus, die sich zu der Thematik äußern.
Aus meiner Sicht ist ein solches Vorgehen unzulässig, da auf den Verfall der Jetons vor Vertragsschluss hätte hingewiesen werden müssen. Wie sehr ihr das?
Was ist dieser Jeton überhaupt? Ein Schuldsein iSd § 371 BGB?
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Getränke Jetons - von Roterbaron - 22.09.2023, 15:37
RE: Getränke Jetons - von Lost_inPages - 22.09.2023, 16:13
RE: Getränke Jetons - von Lost_inPages - 22.09.2023, 16:17
RE: Getränke Jetons - von Paul Klee - 22.09.2023, 18:37
RE: Getränke Jetons - von sl4442 - 25.09.2023, 19:12
RE: Getränke Jetons - von Praktiker - 25.09.2023, 23:23