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  5. Minifall zum Eigentumserwerb
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Minifall zum Eigentumserwerb
Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 857
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#2
22.09.2023, 12:59
(22.09.2023, 09:56)Lost_inPages schrieb:  Hey Leute, eine Frage zum folgenden Fall:

A beauftragt B ein Fahrrad zu kaufen.
B kauft im Namen der A bei C ein Fahrrad und übergibt es ihr einige Tage später.


In welchem Zeitpunkt wird A Eigentümer? Könnte mir das einer bzw eine Schritt für Schritt darstellen mit normativen Anknüpfung?


Unterscheide bei 929 S. 1 schuldrechtliche Einigung (auf dinglicher Ebene) und Übergabe (Realakt).

Stellvertretung bzgl Einigung ganz normal nach 164 I 1. (eigene WE, Im Namen der A, mit Vertretungsmacht). 

Bezüglich Übergabe ist 164 I 1 nicht anwendbar, da keine Willenserklärung, sondern Realakt; 164 analog: nein, da keine Regelungslücke. 

B hat mittelbaren Besitz iSv 868 wegen Auftrag.

Berechtigung des C im Rahmen von 929 S. 1: (+).

Ergebnis: Vorliegen aller Voraussetzungen daher bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an B wegen mittelbaren Besitz der A nach 868; spätere tatsächliche Übergabe an A daher irrelevant. 

Quelle: Grüneberg, 929, Rn. 19.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2023, 13:01 von Joko.)
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Minifall zum Eigentumserwerb - von Lost_inPages - 22.09.2023, 09:56
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Joko - 22.09.2023, 12:59
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Lost_inPages - 22.09.2023, 13:37
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Joko - 22.09.2023, 13:50
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RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Praktiker - 23.09.2023, 21:35
RE: Minifall zum Eigentumserwerb - von Joko - 24.09.2023, 15:03


 

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