22.09.2023, 01:35
(22.09.2023, 01:30)Egal schrieb:(21.09.2023, 17:23)Neuer_Student schrieb: Danke für den Tipp![]()
Ich hatte irgendwo eine Fußnote gesehen, wo neben dem Urteil „unveröffentlicht“ stand und konnte mir nicht erklären, wie so ein Urteil zitierfähig ist. Zumal der Korrektor ja evtl. reinschauen will…
Danke dir.
Das sind Urteile, von denen du auf andere Weise erfährst; in der Regel weil man selbst am Verfahren beteiligt ist oder das Gericht um Versand des anonymisierten Urteils gebeten hast, weil ein Kollege davon berichtet hast. Alles was du bei Juris und Co. findest, ist "veröffentlicht".
Mein Studium ist schon einige Jahre her, ich kann mich allerdings nicht dran erinnern, dass die Veröffentlichung in der Fußnote eine Rolle spielt, denn das träfe auf 99,9 % der in Hausarbeiten zitierten Urteile zu. Dass man ein unveröffentlichtes Urteil zitiert, kommt so gut, wie nie vor.
Ergänzung: solltest du jemals ein unveröffentlichtes Urteil in einer Hausarbeit zitieren müssen, würde ich es (anonymisiert) als Anlage beifügen. Ich musste damals für meine Hausarbeit im SP mit aktuellen Medienberichten arbeiten. Da man nicht weiß, wie lange die im Netz zu finden sind, habe ich alle Seiten auf die CD-ROM, die wir damals mit abgeben mussten, kopiert.
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Urteil zitieren - von Neuer_Student - 21.09.2023, 14:25
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