21.09.2023, 14:57
Wenn du es lesen kannst wurde es veröffentlicht ;)
Am besten offizielle entscheidungssammlungen zitieren, sonst Zeitschriften. Falls beides nicht vorhanden geht auch immer einfach das Aktenzeichen nennen und dann zitiert nach juris dazuschreiben, bzw juris rn. Xy oder die BeckRS Nummer dazuschreiben.
Bsp OLG Hamburg Urt. v. 21.09.2023, Aktenzeichen XY, juris, Rn. 23.
Ganz einheitliche Regeln gibt es nicht, schau dir einfach mal an wie andere das machen.
Am besten offizielle entscheidungssammlungen zitieren, sonst Zeitschriften. Falls beides nicht vorhanden geht auch immer einfach das Aktenzeichen nennen und dann zitiert nach juris dazuschreiben, bzw juris rn. Xy oder die BeckRS Nummer dazuschreiben.
Bsp OLG Hamburg Urt. v. 21.09.2023, Aktenzeichen XY, juris, Rn. 23.
Ganz einheitliche Regeln gibt es nicht, schau dir einfach mal an wie andere das machen.
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Urteil zitieren - von Neuer_Student - 21.09.2023, 14:25
RE: Urteil zitieren - von Neuer_Student - 21.09.2023, 14:28
RE: Urteil zitieren - von Paul Klee - 21.09.2023, 14:57
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