19.09.2023, 22:21
Passt jetzt nicht hundert Prozent zu deiner Frage, aber du solltest was das finanzielle angeht auf jeden Fall einkalkulieren, dass dein Nebenjob dann in Steuerklasse 6 läuft. D.h. sehr hohe Abzüge und schlimmstenfalls noch eine Steuernachzahlung am Jahresende, bei StK 6 bist du zur Steuererklärung verpflichtet. Ob du Nachzahlen musst kannst du ganz einfach ermitteln, indem du mal in Mein Elster eine fiktive Steuererklärung für 2022 anlegst. Da wird dir dann angezeigt ob du was zurückbekommst oder nachzahlen musst.
Alternativ hast du den ganzen Mist mit Steuerklasse 6 nicht, wenn du die Nebentätigkeit als 520€ Minijob laufen lässt
Alternativ hast du den ganzen Mist mit Steuerklasse 6 nicht, wenn du die Nebentätigkeit als 520€ Minijob laufen lässt
Nachrichten in diesem Thema
Nebenjob Referendariat (Zivilstation) - von HLLM - 19.09.2023, 08:05
RE: Nebenjob Referendariat (Zivilstation) - von Paul Klee - 19.09.2023, 08:15
RE: Nebenjob Referendariat (Zivilstation) - von lexspecialis - 19.09.2023, 17:12
RE: Nebenjob Referendariat (Zivilstation) - von BayRef - 19.09.2023, 22:21
RE: Nebenjob Referendariat (Zivilstation) - von stone - 22.09.2023, 09:10


