17.09.2023, 09:38
(16.09.2023, 15:37)Meier (MV) schrieb: Hallo Leute,
wie und auf welcher Grundlage erfolgt eigentlich die Auszahlung einer Umsatzbeteiligung? Bekomme ich z.B für den über 120.000 Euro hinausgehenden Umsatz 20 %, weiß ich ja erst nach einem Jahr, wie viel ich tatsächlich Umsatz gemacht habe. Berechnet sich das Gehalt dann also nach dem Ergebnis des vorherigen Jahres, sodass ich erstmal ein Jahr zum bisherigen Lohn arbeiten muss? Ich hoffe ihr versteht, was ich meine... ? schon mal danke für eure Antworten. Liebe Grüße
Genau, abgerechnet wird am Anfang des nächsten Jahres, wenn feststeht, wie viel Umsatz du erzielt hast.
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Umsatzbeteiligung - von Meier (MV) - 16.09.2023, 15:37
RE: Umsatzbeteiligung - von Hans123 - 17.09.2023, 09:38
RE: Umsatzbeteiligung - von Patenter Gast - 17.09.2023, 10:11
RE: Umsatzbeteiligung - von Meier (MV) - 18.09.2023, 09:03
RE: Umsatzbeteiligung - von NoNameAnwalt - 22.04.2025, 23:15
RE: Umsatzbeteiligung - von Lexfori - 23.04.2025, 09:08
RE: Umsatzbeteiligung - von Greif - 23.04.2025, 11:31
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RE: Umsatzbeteiligung - von Freidenkender - 23.04.2025, 14:33