14.09.2023, 21:57
Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Voraussetzung für eine Abtretung ist das Bestehen einer Forderung.
Wenn jemand diese abgetretene Forderung geltend macht, diese Forderung aber nur teilweise besteht bzw. begründet ist, dann wäre die Abtretung auch nur teilweise wirksam und der Kläger nur teilweise aktiv legitimiert.
Das kann ja aber nicht sein?
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Voraussetzung für eine Abtretung ist das Bestehen einer Forderung.
Wenn jemand diese abgetretene Forderung geltend macht, diese Forderung aber nur teilweise besteht bzw. begründet ist, dann wäre die Abtretung auch nur teilweise wirksam und der Kläger nur teilweise aktiv legitimiert.
Das kann ja aber nicht sein?
Nachrichten in diesem Thema
Aktivlegitimation bei Abtretung - von TasseTee - 14.09.2023, 21:57
RE: Aktivlegitimation bei Abtretung - von Praktiker - 14.09.2023, 23:01
RE: Aktivlegitimation bei Abtretung - von TasseTee - 15.09.2023, 11:01
RE: Aktivlegitimation bei Abtretung - von Praktiker - 16.09.2023, 16:00


