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Falsche Ermächtigungsgrundlage - Folgen
JungemitTaubenei
Member
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Beiträge: 95
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#6
14.09.2023, 16:43
Ahh okay, dann verstehe ich jetzt deine Frage und sehe ihre Berechtigung!
Also spontan sehe ich zwei vertretbare Wege, die ich so als BE meinem Vorsitzenden vorschlagen würde (angenommen, es wäre eine Kammersache; nur so als Vergleich zu deiner Situation):
1) ich verpflichte die Beklagte zur Neubescheidung unter Hinweis darauf, dass RGL für die Anordnung nicht die angegebene ist und ein Austausch der RGL nicht in Betracht kommt, weil eine Wesensänderung droht.
2) ich führe aus, dass zwar eine andere RGL einschlägig ist, die Beklagte aber auch hierfür die nötigen Ermessenserwägungen angestellt hat, weil sich diese dem Ablehnungsbescheid entnehmen lassen.
Ob das geht, hängt davon ab, ob dir das ausreicht, was die Beklagte geschrieben hat.

Rein praktisch könntest du die Beklagte auch auf die Problematik hinweisen. Wenn sie clever ist, hebt sie auf (und bescheidet mit ausreichenden Ermessenserwägungen neu).
Das wäre für dich eine einfachere Erledigung:-)
Alternativ ergänzt sie (zulässig: 114 Satz 2 VwGO) vielleicht die knappen Erwägungen aus dem Ablehnungsbescheid.
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Nachrichten in diesem Thema
Falsche Ermächtigungsgrundlage - Folgen - von Carlos1984 - 14.09.2023, 13:48
RE: Falsche Ermächtigungsgrundlage - Folgen - von Lost_inPages - 14.09.2023, 14:16
RE: Falsche Ermächtigungsgrundlage - Folgen - von Carlos1984 - 14.09.2023, 14:23
RE: Falsche Ermächtigungsgrundlage - Folgen - von JungemitTaubenei - 14.09.2023, 14:52
RE: Falsche Ermächtigungsgrundlage - Folgen - von Carlos1984 - 14.09.2023, 15:57
RE: Falsche Ermächtigungsgrundlage - Folgen - von JungemitTaubenei - 14.09.2023, 16:43
RE: Falsche Ermächtigungsgrundlage - Folgen - von Praktiker - 14.09.2023, 23:04


 

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