07.09.2023, 13:03
Liebe alle,
ich habe am 1.9 eine Tätigkeit als Rechtsanwalt angefangen. Bis jetzt gefällt mir die Arbeit leider garnicht. Ich habe auch schon eine anderweitige Tätigkeit ab dem 2.11 sicher. Habe die Stelle als RA nur angenommen aus der Not heraus - merke aber jetzt wirklich das es mir garnicht zusagt und ich so schnell wie möglich raus kommen möchte. Jetzt stellt sich für mich die Frage, dass wenn ich am 18.9 in der Probezeit zum 2.10 kündige ich dann auch den anteiligen Urlaubsanspruch bekomme. Die Beschäftigung hätte dann ja einen Monat voll bestanden. Sehe ich das so richtig? Eine längere Tätigkeit kommt für mich aufgrund der Gegebenheiten in der Kanzlei wirklich nicht in Betracht.
ich habe am 1.9 eine Tätigkeit als Rechtsanwalt angefangen. Bis jetzt gefällt mir die Arbeit leider garnicht. Ich habe auch schon eine anderweitige Tätigkeit ab dem 2.11 sicher. Habe die Stelle als RA nur angenommen aus der Not heraus - merke aber jetzt wirklich das es mir garnicht zusagt und ich so schnell wie möglich raus kommen möchte. Jetzt stellt sich für mich die Frage, dass wenn ich am 18.9 in der Probezeit zum 2.10 kündige ich dann auch den anteiligen Urlaubsanspruch bekomme. Die Beschäftigung hätte dann ja einen Monat voll bestanden. Sehe ich das so richtig? Eine längere Tätigkeit kommt für mich aufgrund der Gegebenheiten in der Kanzlei wirklich nicht in Betracht.
Nachrichten in diesem Thema
Kündigung in Probezeit - von RefNRW9 - 07.09.2023, 13:03
RE: Kündigung in Probezeit - von Hans123 - 07.09.2023, 21:49