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Fehler im Kaiserskript - Zivilgerichtsklausur Bd. 1?
s3jopivo
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2023
#1
05.09.2023, 23:47
Guten Abend,

Im o.g. Skript findet sich auf S. 42 f. ein kurzer Fall:

K begehrt von B SE, weil dieser einen defekten Fernseher des K veräußert hat, statt ihn zu reparieren. B bestreitet den Reparaturauftrag und behauptet, er habe den Fernseher auf Weisung des B unrepariert veräußert. Der Schaden besteht in der Wertdifferenz zwischen dem audgekehrten Erlös und dem höheren Zeitwert. Eine Beweisaufnahme wurde nicht durchgeführt (keine Beweisanträge)

Die Autoren behaupten nun, der Anspruch würde sich aus 989, 990 ergeben, da "Fall" nur das Unstreitige sei und beide Parteien zu etwaigen Vereinbarungen unterschiedliches behaupten. Unstreitig sei nur, dass K dem B seinen Fernseher gegeben und dieser ihn weiter veräußert und den Erlös ausgekehrt habe.

Meine Frage: wie kann man der Klage gestützt auf 989 990 stattgeben, wenn der Kläger selbst einen Werkvertrag und damit ein Recht zum Besitz zur Zeit der Veräußerung vorliegt? Bezogen auf 989 990 ist dieser Vortrag doch unschlüssig, wie kann das dann die Lösung sein?
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Nachrichten in diesem Thema
Fehler im Kaiserskript - Zivilgerichtsklausur Bd. 1? - von s3jopivo - 05.09.2023, 23:47
RE: Fehler im Kaiserskript - Zivilgerichtsklausur Bd. 1? - von Carlos1984 - 08.09.2023, 13:08
RE: Fehler im Kaiserskript - Zivilgerichtsklausur Bd. 1? - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 08.09.2023, 13:36


 

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