04.09.2023, 17:07
Finde es ziemlich eindeutig, da du keinen eigenen Anspruch geltend machst bist du nicht Antragssteller (= späterer Kläger) sondern vertrittst diesen nur, also Variante 1. Das gilt unabhängig davon, ob du als Syndika oder niedergelassene RAin tätig wirst. Möglich ist es ja auch als Syndikus, da nicht von dem Verbot aus § 46c BRAO erfasst.
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Mahnbescheid für AG als Syndika - von Anna1202 - 01.09.2023, 11:26
RE: Mahnbescheid für AG als Syndika - von C8H10N4O2 - 04.09.2023, 17:07