03.09.2023, 10:21
(28.08.2023, 14:35)Iuris24 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe eben meinen Verlagsvertrag unterzeichnet und in der kommenden Woche steht die Verteidigung meiner Diss an. In der Promotionsordnung ist die Möglichkeit einer vorläufigen Befugnis zur Führung des Doktorgrades nach Vorlage des Verlagsvertrages vorgesehen. Hat das jemand von euch gemacht? Ist es vielleicht sogar üblich? Habe leider extern promoviert und keinen Kontakt zu anderen Doktoranden meiner Universität.
Besten Dank!
Also ich habe am Tag der Disputation direkt nach eben dieser meinen Antrag auf vorläufige Befugnis zum Führen des Titels der Sekretärin des Dekanats in die Hand gedrückt. Sie wirkte 0 überrascht und auch mein Doktorvater wies nach der Disputation auf die Möglichkeit hin.
Nachrichten in diesem Thema
Vorläufige Titelführungsbefugnis - von Iuris24 - 28.08.2023, 14:35
RE: Vorläufige Titelführungsbefugnis - von Gast14032022 - 28.08.2023, 15:50
RE: Vorläufige Titelführungsbefugnis - von Iuris24 - 28.08.2023, 16:04
RE: Vorläufige Titelführungsbefugnis - von Carlos1984 - 03.09.2023, 10:21
RE: Vorläufige Titelführungsbefugnis - von GästinNRW2 - 03.09.2023, 12:29
RE: Vorläufige Titelführungsbefugnis - von FFM_Brudi - 03.09.2023, 12:55
RE: Vorläufige Titelführungsbefugnis - von GästinNRW2 - 03.09.2023, 13:13