28.08.2023, 19:43
(12.08.2023, 12:42)18729309932 schrieb: Unabhängig von irgendwelchen rechtlichen Vorgaben sind Examensklausuren immer auch Vergleichsklausuren.
Der durschnittliche Korrektor wird erstmal von dem generellen Erwartungshorizont ausgehen (leich, mittelschwer, erhöhte Schwierigkeit etc.).
Aber natürlich schießt die Note eher nach oben, wenn der Korrektor vor einer guten Klausur, 2-3 richtig schlechte/ungenaue Bearbeitungen hatte. Gleichzeitig wird die Note einer Durschnittlichen Arbeit eher 7 Punkte als 9 Punkte betragen, wenn vorher 2-3 richtig gute Bearbeitungen bewertet wurden. Das lässt sich ja gar nicht vermeiden, wenn ein Mensch eine so schwer messbare Leistung, wie eine Examensklausur bewertet.
Interessant wäre es, wenn Zweitkorrektoren ohne die Voten der Erstkorrektoren korrigieren müssten. Auch so kommt es regelm. zu bis zu drei Punkten Unterschied in der Bewertung.
Dem schließe ich mich an. In meiner Korrekturerfahrung aber hauptsächlich in eine Richtung: wenn viele gute Kandidaten dabei sind wird der Erwartungshorizont nicht höher. Aber wenn viel Murks dabei ist freut man sich über eine gute Bearbeitung, was zu großzügigerer Bewertung führt.
Lässt sich schlicht nicht vermeiden.
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Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Len44 - 11.08.2023, 19:57
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Broton - 12.08.2023, 05:40
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Bre - 12.08.2023, 08:47
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Broton - 12.08.2023, 10:37
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von 18729309932 - 12.08.2023, 12:42
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von JurMUC - 28.08.2023, 19:43
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Praktiker - 13.08.2023, 16:30