06.09.2013, 13:40
Ich habe mit meinem Anwalt vereinbart, dass Anfang der Woche - nach Terminabsprache - in die Kanzlei komme, meine bearbeiteten Akten abgebe (und mit ihm bespreche) und neue Akten mitnehme, für deren Bearbeitung ich dann wieder ca. 1 Woche Zeit habe. Ich bin also nicht dauerhaft in der Kanzlei anwesend und habe freie Zeiteinteilung, was ich ganz gut finde.
Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, 2-3 Tage die Woche beim Anwalt zu verbringen. Das machen andere AG-Kollegen von mir auch so. Ich halte es dann aber für wichtig, mit dem Anwalt klar zu vereinbaren, dass man ab zB dem 3. Monat vor den Klausuren die Station faktisch beendet und tauchen kann. Denn 2-3 Tage neben der intensiven Examensvorbereitung sind meiner Meinung nach nicht drin...
Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, 2-3 Tage die Woche beim Anwalt zu verbringen. Das machen andere AG-Kollegen von mir auch so. Ich halte es dann aber für wichtig, mit dem Anwalt klar zu vereinbaren, dass man ab zB dem 3. Monat vor den Klausuren die Station faktisch beendet und tauchen kann. Denn 2-3 Tage neben der intensiven Examensvorbereitung sind meiner Meinung nach nicht drin...
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Intensität der Anwaltsstation - von finche - 06.09.2013, 11:26
RE: Intensität der Anwaltsstation - von Mel - 06.09.2013, 13:40
Vogel-Strauß-Politik. - von FCB - 06.09.2013, 14:27
RE: Intensität der Anwaltsstation - von Mel - 06.09.2013, 16:18
RE: Intensität der Anwaltsstation - von Emily - 06.09.2013, 16:20
RE: Intensität der Anwaltsstation - von FCB - 06.09.2013, 17:38
RE: Intensität der Anwaltsstation - von finche - 08.09.2013, 13:15
RE: Intensität der Anwaltsstation - von Michael Horak - 10.12.2013, 12:52
RE: Intensität der Anwaltsstation - von fast fertig - 06.01.2014, 17:05
RE: Intensität der Anwaltsstation - von FCB - 07.01.2014, 17:30
RE: Intensität der Anwaltsstation - von fast fertig - 08.01.2014, 00:19