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Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
Friedman
Member
***
Beiträge: 142
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#2
15.08.2023, 08:15
Ich habe deinen anderen Thread gelesen. Während des Studiums war ich auch faul. Ich habe dann meinen Freischuss schlecht bestanden und während des Refs im Verbesserungsversuch dann ein "gut" geschafft. Grund dafür war das Folgende:

Im Jahr vor meinem Freischuss habe ich versucht einmal den gesamten Stoff zu lernen. Ein Rep. habe ich nie besucht, das Examinatorium unregelmäßig. Hierbei habe ich große Fehler gemacht. Meine Notizen zum Schuldrecht AT waren z.B. über 200 Seiten lang. Das ist viel zu viel. Daher mein erster Tipp:

Verstehe das Recht als Maschine. Würdest du lernen ein Auto zu fahren, so würdest du erst einmal die Grundfunktionen versuchen zu beherrschen. Wer seine Zeit damit verschwendet im Erbrecht Spezialprobleme zur Anfechtung auswendig zu lernen, der verhält sich wie ein Fahrschüler, der das Driften auf Schnee übt, während er noch nicht einmal das Einparken gelernt hat. Das heißt auch: Lieber Mut zum Grundwissen, als Mut zur Lücke. Kommt Staatshaftungsrecht dran und du hast keinen blassen Schimmer, was man von dir will, kriegst du drei Punkte. Schreibst du eine Klausur zu Versuchsdelikten und kennst nur zwei anstatt sieben Theorien zum unmittelbaren Ansetzen, dann kostet dich das allerhöchstens einen Punkt.

Nach meinem Freischuss war ich erleichtert bestanden zu haben, doch auch enttäuscht, dass ich trotz manchen Wissens keine einzige Klausur mit VB oder besser geschrieben habe. Das hatte mE u.a. folgenden Grund. Ich habe mein Wissen nicht verpackt:

Lerne den Gutachtenstil. Richtig.
Viele Studenten sind auch im Examen noch der Meinung, dieser bestünde einzig und allein in einem Konjunktivfragesatz. Das stimmt aber nicht. Im Gutachtenstil untersucht man, ob ein gewisser Umstand vorliegt. Dieser Umstand, z.B. ein Anspruch ist wie ein Kochrezept. Die Aufgabe des Gutachters ist zu prüfen, ob alle notwendigen Zutaten hierfür vorliegen. Nur wer diesen Stil sinnvoll und eisern durchziehen kann, der kann regelmäßig gute Ergebnisse erzielen. Dazu gehört auch, dass man lernt, offensichtliche Dinge also solche zu benennen. Im Examen macht es keinen guten Eindruck, wenn man im Strafrecht noch prüft, ob das entwendete Fahrrad denn nun eine bewegliche Sache ist oder nicht.

Als ich dann im Ref war und viele Klausuren schreiben musste habe ich gelernt, dass das eine Kunst für sich ist. Durch mein effizienteres Lernen war ich materiell sehr gut gerüstet. Nun musste ich lernen, welche Fallstricke Klausuren haben, wie man sie schnell und sicher löst.
Wie man eine Gangschaltung verwendet lernt man, indem man das Fahren übt und nicht, indem man ein hundertseitiges Buch über das Schalten verschlingt.

Übe Klausuren. Und dann übe noch ein bisschen mehr.

Was ich dabei getan habe war, dass ich bei ca. 75 Prozent meiner Klausuren nur die Gliederung geschrieben habe. Vorteil hiervon war der größere Lerneffekt in Sachen getroffene Klausurprobleme und etwaige Lücken. Der anderen 25 Prozent bedarf es aber, um das Zeitmanagement zu lernen.

Eine große Stärke, die mir geholfen hat, um dann ein gutes Ergebnis zu erzielen, war Problembewusstsein.

Jage Probleme in der Klausur und argumentiere.

Heute bin ich Korrektor und erstaunt darüber, wie wenig diskutiert wird in den Klausuren. Wenn A sagt, dass B doch selber Schuld sei am Sturz vom Gerüst, dann dient das nicht der Spannungskurve des Sachverhalts, sondern dann soll Mitverschulden geprüft werden. Gerade im öffentlichen Recht besteht eigentlich jede Klausur aus bis zu 10 offensichtlich im SV angelegten Problemen, die erkannt und diskutiert werden müssen. Wer hier irgendetwas diskutiert, sticht schon heraus. Wer hier sprachlich gewandt argumentiert, der gewinnt.
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