19.02.2019, 10:46
Bin Verwaltungsrichter in NRW. Theoretisch möglich ist es. In meiner zukünftigen Lebensplanung darauf bauen würde ich aber sicherlich nicht.
Die von NRW genannte Abordnung ist im Übrigen keine wirkliche Chance um momentan dauerhaft ans VG zu kommen. Die Ordentliche ordnet die Kollegen nur deshalb ab, weil sie wieder zurückkommen und nicht dauerhaft bei uns bleiben.
Die von NRW genannte Abordnung ist im Übrigen keine wirkliche Chance um momentan dauerhaft ans VG zu kommen. Die Ordentliche ordnet die Kollegen nur deshalb ab, weil sie wieder zurückkommen und nicht dauerhaft bei uns bleiben.
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Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast NRW - 18.02.2019, 17:40
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von LSA - 18.02.2019, 18:02
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast NRW - 19.02.2019, 08:32
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Erdbär_NRW - 18.02.2019, 23:58
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von NRW - 19.02.2019, 10:40
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast - 19.02.2019, 10:46
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von NRW - 19.02.2019, 14:19
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast NRW - 20.02.2019, 13:08
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Richter NRW - 21.02.2019, 10:16