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Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Praktiker
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#13
14.08.2023, 06:43
(13.08.2023, 19:37)Adlatus schrieb:  Diese getrennte Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit entspricht weder der herrschenden Meinung noch der gerichtlichen Praxis. Ich kenne mehrere Kollegen, die das sehr irritiert, und würde daher davon abraten, es in der Klausur so zu machen.

So ist es - "soweit..." geht nicht, weil unbestimmt, das muss man schon betragsmäßig festmachen, z.B. "der Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von..." oder "über einen Betrag von x EUR hinaus aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von...". Die vollsteckbare Ausfertigung enthält keine Gründe, weshalb das Vollstreckungsorgan die Sicherheit aus dem Tenor erkennen können muss.
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Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von FragenüberFragen - 11.08.2023, 15:33
RE: Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Lost_inPages - 12.08.2023, 13:16
RE: Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Bre - 12.08.2023, 15:41
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