10.08.2023, 10:54
(10.08.2023, 08:57)Ex-GK schrieb:(10.08.2023, 07:21)Bre schrieb:(09.08.2023, 12:38)Ex-GK schrieb: 4. WiMis machen oft sehr unterschiedliche Sachen in unterschiedlicher Intensität. Als ich nach dem zweiten StEx WiMi war, wurde ich in Vollzeit genauso eingespannt wie jeder andere junge Berufsträger und recherchieren macht man auch als Partner - wenn Du Dich als Associate bewirbst, dann sollte der CV auch so klingen. Statt also nur "WiMi bei XY, Tätigkeit überwiegend Recherche" zu sagen, mach es doch so, wie die Berufsträger: Mandate (soweit zulässig) nennen und sagen, was konkret du gemacht hast oder sowas wie "Beratung von xy bei xy" - die fragen dann schon nach, was Du da im Einzelnen gemacht hast.
Das würde ich ehrlich gesagt anders sehen. Konkrete Mandanten würde ich nicht nennen. Natürlich kann der Bewerbungsempfänger googlen, ob das öffentlich bekannt ist; der Name des TE wird aber in der Juve-Mitteilung eher nicht auftauchen. M.E. erzeugt das Vorgehen bei WisMits eher den Anfangsverdacht der Indiskretion.
Auch vollmundig von "Beratung" zu sprechen halte ich für nicht zielführend. Natürlich ist es gang und gäbe im CV eher zu hoch als tief zu stapeln. Hier dürfte jedoch die Angabe evident schaumschlägerisch sein ("Beratung" liegt mE erst vor, wenn man auch in nennenswertem Umfang nach außen tätig wird) und im Bewerbungsgespräch ein weitreichendes Zurückrudern erfordern. In diese - sehr erwartbare - Bredouille würde ich mich selbst nicht bringen.
Wenn man unbedingt einzelne Tätigkeiten im CV aufführen will, was ich für alles andere als zwingend halte, dann könnte man mE eher wie folgt vorgehen:
Wenn TE bspw. für ein Gutachten recherchiert hat, könnte man die Tätigkeit unter abstrakter Mandanten- und Fragebeschreibung zB als "Mitarbeit an einem umfangreichen Gutachten für eine mit mehreren Geschäftsbereichen weltweit tätige Mandantin zur Frage der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes" aufwerten. Möglich wäre auch eine abgeschwächte Form einer "Beratung", indem man die Recherchetätigkeiten, die unmittelbar in ein(en) Schriftsatz/Memo/Mandantenschreiben einmündeten als "Mitwirkung bei der Beratung..." bezeichnet, zB "einer börsennotierten Mandantin zur Frage der Ad hoc-Publikationspflicht im Rahmen eines (geplanten) Verschmelzungsvorgangs (Recherche, [ggf.] Prüfung der Rechtslage)".
Ist halt eine Frage der Formulierung - aber dass konkrete (öffentlich) bekannte Mandate genannt werden, ist mE völlig üblich und wird weder als indiskret noch sonst was gesehen. In den Zeugnissen steht ja auch explizit drin, welche Mandate man bearbeitet hat.
"Beratung" war auch nur ein Beispiel - wie gesagt - WiMis machen sehr unterschiedliche Dinge und ich wurde bspw. in den JUVE-Meldungen genannt, weil ich in der betreffenden GK eben nicht nur als Back-Office Recherche-Fuzzi gearbeitet habe. Warum sollte ich da meine eigenen Leistungen, die schließlich meine Chefs für wertvoll gehalten haben, verstecken? Muss man aber am Ende selbst wissen, was man eigentlich konkret gemacht hat und was dann vielleicht eine "schaumschlägerische" Formulierung ist - auch sowas kenne ich von Bewerbern und dann wird da eben nachgefragt. Niemand hat gesagt, dass man übertreiben/lügen soll, aber ich sehe da absolut kein Problem, seine Beiträge, wenn sie denn tatsächlich relevant waren, auch zu nennen, wenn man denn auch bei der Realität bleibt.
Wie du schreibst, sollte es bei der Realität bleiben. Wenn der/die TE mehr gemacht hat als nur Recherche - gerne aufschreiben. Wenn aber "Beratung" drinsteht oder angedeutet wird, man habe an Schriftsätzen mitgearbeitet und beides stimmt nicht, hat man spätestens dann ein Problem, wenn man beim neuen Arbeitgeber beides machen soll. Entweder stellt man sich trotzdem gut an und keiner merkt es oder beides geht gründlich in die Hose.
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