09.08.2023, 12:38
(08.08.2023, 12:40)EinsteigerMensch schrieb: Hey,
Ich habe einige Fragen zu meiner derzeitigen Bewerbungsphase und bin generell unsicher wie ich vorgehen soll. Habe das zweite Staatsexamen schon abgeschlossen und schreibe in 4 Wochen nochmal den Verbesserungsversuch.
1. Frage: Wenn man sich initiativ bewerben möchte, kann man die HR der jeweiligen Kanzlei vorher anrufen, ob überhaupt grds Kapazitäten bestehen oder würde das irgendwie schlecht ankommen?
2. Frage: Wie erfolgsversprechend sind Initiativbewerbungen eigentlich, wenn man kein Doppelprädikat hat? Habe damit für WiMi Bewerbungen eher schlechte Erfahrungen gemacht. Bin derzeit bei 10,43 im 1. und 7,7 im 2. Examen.
3. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nicht nochmal ein bestimmtes Rechtsgebiet ausprobieren sollte vor meinem Berufseinstieg (auch um eventuell auf die Note des Verbesserungsversuchs zu warten). Kann es sinnvoll sein eine Hybrid Bewerbung zu verschicken in der man sich primär für eine Associate Stelle und hilfsweise für eine WiMi Stelle bewirbt?
4. Soweit ich weiß soll man im Lebenslauf immer mit Bulletpoints kurz die Tätigkeit beschreiben. Habe mehrere WiMi Stellen wo ich eig nur Rechercheaufgaben hatte und nicht so weiß was ich sonst hinschreiben könnte. Sollte man das trotzdem konkretisieren oder ist die Tätigkeit eines WiMis nicht hinlänglich bekannt?
1. Kann man mit anrufen so machen, aber auch ohne - ich habe mich damals auch teilweise einfach ins Blaue hinein bei den ausgesuchten Kanzleien für eine bestimmte Praxisgruppe beworben. Die Chancen, eine Absage zu bekommen ist wahrscheinlich höher als bei ausgeschriebenen Stellen wegen etwaigem fehlendem Bedarf, aber ich war überrascht über die unterschiedlichen Rückmeldungen.
2. Kommt drauf an - Kanzlei, Praxisgruppe, Bedarf, etc. Meine Noten waren "schlechter" als Deine, Absagen gab es, wie gesagt, auch, aber es soll ja Menschen geben, die damit umgehen können. Letztlich wird Dir so gut wie keiner einen konkreten Grund für eine Absage nennen, also einfach nicht persönlich nehmen, nicht mehr darüber nachdenken (außer du kassierst nur Absagen, dann sollte man ggf. nochmal die Unterlagen und Prozess bei sich selbst beleuchten) und weiter. Wenn Du andere Skills hast, die Du hervorheben kannst, unbedingt machen! Nur, weil jemand auf Papier gewisse Notengrenzen erfüllt, heißt es nicht, dass man auch gut im Anwaltsjob ist und schon gar nicht in bestimmten Bereichen.
3. Hast Du die Möglichkeit einen Verbesserungsversuch zu machen und währenddessen nebenbei als WiMi zu arbeiten - wäre eine gute Lösung, um nochmal in einen anderen Bereich zu schauen. Wenn nein - würde ich keine Hybrid-Bewerbung empfehlen.
4. WiMis machen oft sehr unterschiedliche Sachen in unterschiedlicher Intensität. Als ich nach dem zweiten StEx WiMi war, wurde ich in Vollzeit genauso eingespannt wie jeder andere junge Berufsträger und recherchieren macht man auch als Partner - wenn Du Dich als Associate bewirbst, dann sollte der CV auch so klingen. Statt also nur "WiMi bei XY, Tätigkeit überwiegend Recherche" zu sagen, mach es doch so, wie die Berufsträger: Mandate (soweit zulässig) nennen und sagen, was konkret du gemacht hast oder sowas wie "Beratung von xy bei xy" - die fragen dann schon nach, was Du da im Einzelnen gemacht hast.
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Fragen zum Bewerbungsverfahren/Berufseinstieg - von EinsteigerMensch - 08.08.2023, 12:40
RE: Fragen zum Bewerbungsverfahren/Berufseinstieg - von 314159265359 - 08.08.2023, 19:50
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