07.08.2023, 15:04
(07.08.2023, 14:39)Frischi schrieb:Puh - da hätte ich wohl lieber nochmal Recherchieren sollen - meine Einstellung liegt schon 2 Jahre zurück. Um ehrlich zu sein, war das einfach aus der Erinnerung an die Einstellungsunterlagen der Universität heraus. Aber meine Erinnerung trügt oder war einfach falsch. Egal wie: Tut mir leid, dass ich Dir da Mist erzählt habe. TV-H (bin in Hessen) zeigt in § 16 Abs. 2 des Tarifvertrages klar, dass es nur auf die Einschlägigkeit der Berufserfahrung ankommt: https://innen.hessen.de/sites/innen.hess...0.2021.pdf(07.08.2023, 10:12)EinfachesRecht schrieb: Wurde bei mir angerechnet. Du musst nur darauf achten, dass die Zeit, die nicht um ÖD verbracht worden ist, nicht genauso einberechnet wird im Rahmen der E-Stufen. Glaube für E1 sind es 2 Jahre Berufserfahrung außerhalb des ÖD, die tätigkeitsrelevant sein muss, damit du direkt in E2 kommst.
Edit: Aber automatisch war das nicht, die Uni hat das bei mir angefragt und mein Doktorvater musste das unterschreiben und die Relevanz versichern.
Interessant. Kannst du mir sagen woraus sich ergibt, dass Privatwirtschaft anders behandelt wird als öD? Dem Gesetz kann ich die Differenzierung nicht direkt entnehmen.
Das gleiche gilt für die anderen Bundesländer: TV-L: https://www.tdl-online.de/fileadmin/down..._12_VT.pdf
Sollte mit Deinen anderthalb Jahren also passen für E2.
Sorry!
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Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von Frischi - 04.08.2023, 15:51
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