04.08.2023, 15:51
Kann die Arbeit, die man als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei geleistet hat, bei einem späteren Wechsel an einen Lehrstuhl als Erfahrungsstufe für den TV angerechnet werden?
Also wenn ich 1,5 Jahre bei ner GK war und dann an die Uni gehe, kann ich dann direkt E 13 Stufe 2 einsteigen?
Also wenn ich 1,5 Jahre bei ner GK war und dann an die Uni gehe, kann ich dann direkt E 13 Stufe 2 einsteigen?
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Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von Frischi - 04.08.2023, 15:51
RE: Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von Joko - 04.08.2023, 16:06
RE: Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von Drin - 05.08.2023, 10:08
RE: Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von Frischi - 05.08.2023, 12:34
RE: Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von Verwalter - 05.08.2023, 13:23
RE: Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von EinfachesRecht - 07.08.2023, 10:12
RE: Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von Frischi - 07.08.2023, 14:39
RE: Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung - von EinfachesRecht - 07.08.2023, 15:04